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Notwendige Dokumentation für die Mehrwertsteuerermäßigung um 4 % statt 22 % für Menschen mit Behinderung.

Um von dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 4 % anstelle des normalen Satzes von 22 % zu profitieren, muss der behinderte Mensch dem Verkäufer vor dem Kauf oder der Rechnungsstellung die folgenden Unterlagen vorlegen:

1) Geben Sie eine Bestellung auf, um die Liste der Produkte mit ihren Preisen inklusive normaler Mehrwertsteuer zu erhalten, wobei in den Bestellnotizen die Bitte um 4 % Mehrwertsteuer angegeben wird.
Vor der Zahlung erhalten Sie die geänderte Bestellung mit der erforderlichen 4 % Mehrwertsteuer.
Andernfalls wird die aufgegebene Bestellung nicht als gültig angesehen, da die Art der Mehrwertsteuer in Höhe von 4 % nicht angegeben ist. Es reicht jedoch aus, sie erneut durchzuführen und damit die vorherige Bestellung zu ersetzen.
2) Spezifische Genehmigungsverordnung des Facharztes des örtlichen Gesundheitsamtes, aus der der funktionelle Zusammenhang der Beeinträchtigung hervorgeht
und das EDV-technische Hilfsmittel mit der Eingabe der Bestellnummer, die bereits hinterlegt sein muss.
3) Bescheinigung, ausgestellt von der zuständigen ASL, die das Vorliegen einer funktionellen Behinderung bescheinigt, die unter die vier zulässigen Formen fällt (d. h. motorisch, visuell, auditiv und sprachlich)
und seine Dauerhaftigkeit.
4) Personalausweis und Steuernummer

„Für technische und EDV-Hilfsmittel gilt: Zusätzlich zu den dazugehörigen Rechnungen, Quittungen oder Quittungen ist die Einholung und Aufbewahrung einer Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich, aus der hervorgeht, dass diese Hilfsmittel auf die Erleichterung der Selbstständigkeit und die Möglichkeit der Integration der anerkannten Hilfsmittel abzielen behinderter Mensch gemäß Artikel 3 des Gesetzes Nr. 104/1992.

5)) Eine Selbstauskunft ist auch dann erforderlich, wenn der Käufer erklärt, dass er Anspruch auf die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes hat.
-Die Art der Zahlung kann per Kreditkarte, Banküberweisung, Scheckfinanzierung usw. erfolgen und erfolgt ausschließlich an die Person, die Anspruch auf die ermäßigte Mehrwertsteuer hat.
Erst nach Erhalt der Bestellung und Durchführung der entsprechenden Prüfungen, einschließlich der Verfügbarkeit, sofern diese wie gewünscht abgeschlossen sind, wird die Bestellung fortgesetzt.
WICHTIG:
- Fügen Sie in die Anmerkungen zur gewählten Zahlung den Wortlaut ein: Mehrwertsteuerzahlung reduziert um 4 % für die Bestellnummer.......... (es handelt sich um die Bestellnummer des angeforderten Materials)
-Die Bestellung muss den Namen des Berechtigten der ermäßigten Mehrwertsteuer als Adressat enthalten und an dessen Wohnadresse gesendet werden.
- Beim Ausfüllen der Bestellung müssen Sie in dem Feld für die Anmerkungen manuell Folgendes angeben: „Der Inhaber ist gemäß Gesetz 104 zur Zahlung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 4 % verpflichtet.“
-Andernfalls wird die aufgegebene Bestellung nicht als gültig betrachtet, da die Art der Mehrwertsteuer von 4 % in der Bestellung nicht angegeben ist: Es reicht immer noch aus, sie erneut zu tätigen und so die vorherige Bestellung zu ersetzen