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Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Waren mit Bestimmungsort außerhalb der EWG
 
 

1) FÜR PRIVATE UNTERNEHMEN GEMÄSS GESETZ 38/QUARTAL D.P.R 633/72

Für diejenigen, die eine Mehrwertsteuerbefreiung wünschen

Für das Ausland bestimmte Waren gemäß Gesetz 38/Viertel D.P.R 633/72

Sie müssen dies in den Bestellhinweisen ausdrücklich anfordern.

Es kommt das Verfahren Otello – Zollagentur zum Einsatz.

Das Material muss vom Kunden im Lager abgeholt werden

Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt, nachdem der italienische Zoll den Antrag über das Otello-Portal angenommen hat

Für die Bearbeitung des Falles wird 1 % einbehalten, mindestens 25 Euro + MwSt., abhängig von den Bankkosten im europäischen Raum mit einer europäischen IBAN.

Bei Rückerstattungen in anderen Kontinenten zur Bearbeitung des Falles werden 1,5 % einbehalten, mindestens jedoch 40 Euro + MwSt

Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Annahme des Antrags durch den italienischen Zoll.



2) FÜR GEGENSTÄNDE MIT MWST.-NUMMER MIT NICHT STEUERPFLICHTIGEN WAREN GEMÄSS ART. 8 Präsidialdekret 633/72

Für Unternehmen, die die Befreiung wünschen,

Die Ware muss unbedingt per Kurier verschickt und die Zollformalitäten erledigt werden.

Das Verfahren wird mit der Zusendung der vom Zoll genehmigten Unterlagen an uns abgeschlossen

Sämtliche Kuriertransport- und Zollkosten liegen in der Verantwortung des Käufers.

Für die Praxisverwaltungskosten werden 0,5 % berechnet, mindestens jedoch 20 Euro zzgl. MwSt